Ihr Sachverständiger für Kraftfahrzeuge in Herne
Schon seit 1976 steht für uns die Beratung unserer Kunden im Vordergrund. In der Regel braucht man einen Kfz-Sachverständigen nur sehr selten. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Bedarfsfall den richtigen Partner mit der richtigen Qualifikation an der Hand zu haben.
Durch stetige Expansion, Weiterbildung, Qualifikation und vor allem durch jahrzehntelange Erfahrung können wir Ihnen ein Leistungsspektrum bieten, welches die allermeisten Bedarfsfälle im privaten und auch im gewerblichen Bereich abdeckt.
So bieten wir seit 2001 zusätzlich den Bereich Arbeitssicherheit an. Auch vergeben wir, als Sachkundige - durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) - das Zusatzschild zum Meisterschild "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge".
Wir sind:
- Mitglied im BVSK - Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
- Mitglied im GUVU - Gesellschaft für Unfallursachenforschung bei Verkehrsunfällen
- Mitglied im VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
- Eurotax Schwacke Expert Partner (Fahrzeugwerte)
- Classic-analytics Beratungspartner
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unseren Spezialgebieten:
Automobile-Lastkraftwagen-Kühlfahrzeuge-Anhänger-Kräder-Trikes-Fahrräder-Wohnwagen-Wohnmobile-Sonderfahrzeuge-Maschinen und Motoren-landwirtschaftliche Fahrzeuge-Werttransporter-Hagelschäden
News
Fabrikatsbindung im Fokus
Günstig heißt nicht immer billig: Warum Reparatur und Inspektion oftmals besser in fabrikatsgebundenen Betrieben erfolgen sollten, erklärt der BVSK.
Rechercheaufwand berücksichtigen
Im Kfz-Gutachten müssen Sachverständige Preisempfehlungen für sämtliche Ersatzteile und Reparaturen erfassen. Das bedeutet bei Sonderfahrzeugen nicht selten erheblichen Rechercheaufwand, den Sachverständige bei der Abrechnung berücksichtigen müssen.
Unfallschäden aufnehmen
Nach einem Unfall ist die Verunsicherung häufig groß, wenn es darum geht, die korrekten Daten bei der polizeiliche Unfallaufnahme anzugeben und einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Was erlaubt ist und was nicht, erläutert der BVSK.